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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)

01. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Molotov Events SA (Lieferant) und seinen Kunden (Käufer) und sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Produkt-/Preisliste oder in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein des Lieferanten als anwendbar erklärt werden.

1.2. Entgegenstehende, entgegenstehende und/oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur insoweit, als sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden. Ergänzungen und Änderungen dieser AGB (einschließlich dieser Klausel) bedürfen der Schriftform.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

1.4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen jederzeit zu ändern.

1.5. Diese Bestimmungen gelten ab Januar 2023 und ersetzen alle vorherigen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen des Lieferanten.

1.6. Soweit die Lieferung auch handelsübliche Produkte anderer Lieferanten einschließlich der dazugehörigen Dokumentation umfasst, gelten ausschließlich entweder die Lieferbedingungen oder die Lizenzverträge der jeweiligen Drittlieferanten.

02. Angebot, Annahme, Verantwortlichkeiten

2.1. Die Vermietung oder der Verkauf zwischen dem Lieferanten und dem Käufer kommt zustande, wenn der Käufer die Bestellung schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) bestätigt.

2.2. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Käufer seine Bestellung. Die folgenden Elemente müssen zwingend in der Auftragsbestätigung enthalten sein: die Bezeichnung der Produkte, ihre Menge und der Preis pro Einheit, der Mehrwertsteuersatz, der Gesamtpreis der Bestellung ohne und mit Mehrwertsteuer, die Art und die Kosten der Abholung der Produkte, die Lieferadresse, das Datum der Bereitstellung und der Rücknahme der Ware, der Name der Veranstaltung sowie der Name und die Telefonnummer einer Kontaktperson. Ohne alle diese Angaben kann die Auftragsbestätigung nicht als gültig angesehen werden.

2.3. Bei einer Stornierung der Bestellung bis zu 4 Wochen vor dem Liefer-/Abholdatum werden keine Gebühren erhoben. Ab 3 Wochen vor dem Lieferdatum behält sich der Anbieter das Recht vor, 50% du des Miet-/Waschbetrags (ohne MwSt.) und ab 2 Wochen und weniger 100% du des Miet-/Waschbetrags (ohne MwSt.) zu verlangen.

2.4. Für die Vorbereitung der Ware und die Abholung in unseren Wäschereien wird eine Pauschale von Fr. 25.berechnet.

2.5. Die Lagerverwaltung des Geschirrs unserer Kunden wird in Form einer Pauschale von Frs 1.- / pro Kiste und Monat x 11 Monate auf der jährlichen Lagerrechnung verrechnet.

2.6. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte ausschließlich auf der in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten Veranstaltung zu verwenden. Jede Nutzung der Produkte außerhalb der Veranstaltung kann den Vertragsbruch zu Lasten des Käufers und die Berechnung von Schadensersatz zugunsten von Molotov Events SA rechtfertigen.

2.7. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte innerhalb von 4 Tagen nach Übernahme zurückzusenden, es sei denn, es handelt sich um eine außergewöhnliche Ausnahme, die bei der Bestellung vereinbart wurde. Eine Verlängerung dieser Dauer kann vereinbart werden und wird Gegenstand eines zusätzlichen Mietvertrags sein. Wenn die Produkte nicht innerhalb der vereinbarten Frist zurückgegeben werden, wird eine Entschädigung in Höhe von 10% ddes Gesamtauftragswerts pro Tag der Verspätung in Rechnung gestellt.

2.8. Der Käufer verpflichtet sich, bei Erhalt der bestellten Artikel zu überprüfen, ob diese mit den Produkten auf der Auftragsbestätigung und dem Lieferschein übereinstimmen. Alle Teilverluste, Schäden oder Beeinträchtigungen, die die empfangenen Produkte betreffen, sind Gegenstand von Vorbehalten, die der Käufer schriftlich und unverzüglich Molotov Events SA mitteilt. Jede andere Form von Reklamation wird nicht akzeptiert.

2.9. Um die Verfügbarkeit der Ware zu gewährleisten, müssen die Bestellungen mindestens 10 Tage im Voraus übermittelt werden. Bei Bestellungen, die nicht rechtzeitig eingehen (weniger als 10 Tage), wird ein Expresszuschlag von Frs 20.erhoben.

2.10. Ein Angebot, das nicht mit einer Annahmefrist versehen ist, hat keine bindende Wirkung.

2.11. Sofern nicht anders vereinbart, sind Prospekte, Produktblätter, Werbekataloge rechtlich nicht bindend. Angaben in technischen Unterlagen sowie im Katalog der Website sind für den Anbieter nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich zugesichert wurden.

03. Preis

3.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Preise des Anbieters netto in Schweizer Franken angegeben.

3.2. Wenn sich die Bedingungen, die der Preisbildung zugrunde liegen, ändern, insbesondere bei einer Änderung der Währungsparitäten oder der staatlichen/administrativen Steuern, Gebühren, Abgaben, Zölle, Kriege usw. zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem vereinbarten Liefertermin, ist der Lieferant berechtigt, die Preise und Bedingungen entsprechend den eingetretenen Änderungen anzupassen.

04. Eigentumsvorbehalt

4.1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Lieferanten. Wird die Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer verzögert, ist der Lieferant berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Käufers im Register für Eigentumsvorbehaltsverträge eintragen zu lassen. Die mietweise zur Verfügung gestellte Ware bleibt Eigentum des Lieferanten.

4.2. Der Käufer wird die gelieferten Waren während der Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten in gutem Zustand halten und sie zugunsten des Lieferanten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und andere Risiken versichern. Darüber hinaus wird er alle zweckdienlichen Maßnahmen ergreifen, um eine Beeinträchtigung oder Aufhebung des Eigentumsrechts des Lieferanten zu verhindern.

05. Zahlungsbedingungen

5.1. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Käufer den Kauf- oder Mietpreis für die gelieferte oder erbrachte Ware oder Leistung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum auf eines der nachstehend aufgeführten Konten zu überweisen, Postfinance - IBAN CH41 0900 0000 1747 1842 7 - Konto-Nr. 17-471842-7

5.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, aus diesen Zahlungen irgendwelche Ansprüche an den Lieferanten abzuleiten.

5.3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 10 Tagen oder der vereinbarten Zahlungsfrist schuldet der Käufer von Anfang an einen Verzugszins von 5 %. Der Lieferant kann dem Käufer eine Nachfrist von 10 Tagen einräumen. Ist diese Nachfrist abgelaufen, kann er entweder Schadenersatz verlangen oder die Zahlung des Kaufpreises einfordern.

5.4. Ab der zweiten Mahnung wird dem Käufer eine Verwaltungsgebühr von Frs. 10.- berechnet.

06. Lieferbedingungen

6.1. Die Lieferungen oder die Bereitstellung an Käufer verstehen sich ab unserem Lager oder unseren offiziellen Wäschereien. Gültiger Stundentarif.

6.2. Wenn der Zusteller der Ansicht ist, dass die auf der Auftragsbestätigung angegebene Postadresse mit seinem Fahrzeug nicht erreichbar ist, wird er die Produkte an einem Ort deponieren, den er für geeignet hält, nachdem er die auf der Auftragsbestätigung angegebene Kontaktperson benachrichtigt hat.

6.3. Wenn die in der Auftragsbestätigung angegebene Kontaktperson am Tag der Bereitstellung und Rücknahme der Produkte nicht erreichbar ist, gibt der Käufer mindestens 24 Stunden vor dem Lieferdatum die Kontaktdaten eines Ersatzmannes an. Wenn die Kontaktperson oder der benannte Stellvertreter am Tag der Lieferung nicht erreichbar sind, können die Produkte nicht übergeben oder zurückgenommen werden. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

6.4. Die Lieferungen verstehen sich als Lieferung bis zum Bürgersteig. Jede zusätzliche Handhabung (Treppen, Wege usw.) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

07. Rückgabe der Ware, bei Miete

7.1. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind nicht als Fixgeschäfte zu verstehen und werden vom Lieferanten unter dem Vorbehalt normaler Materialbeschaffungs-, Herstellungs- und Transportbedingungen eingehalten.

7.2. Die Lieferfristen und -termine werden verlängert oder verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die der Lieferant trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann. Als solche Hindernisse gelten insbesondere schwerwiegende Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, Falschlieferungen oder Lieferverzögerungen und Ereignisse höherer Gewalt, Überlastung der Wäschereien oder deren Nichtfunktionieren.

7.3. Der Lieferant ist berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten, wenn die vereinbarten Lieferbedingungen vom Käufer nicht erfüllt werden.

7.4. Der Lieferant haftet nicht für verspätete Lieferungen. Weitere Schadenersatzansprüche des Käufers entstehen nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

7.5. Der Käufer muss den Erhalt der gelieferten Ware durch eine gültige Unterschrift auf dem beigefügten Lieferschein bestätigen. Wenn kein Lieferschein vorhanden ist, muss der Käufer schnell reagieren und sich mit dem Lieferanten in Verbindung setzen.

7.6. Sowohl benutzte als auch unbenutzte Produkte (geöffnete und/oder versiegelte Kisten) werden nur in der Originalverpackung zurückgegeben. Produkte, die in anderen Verpackungen zurückgegeben werden, werden auf Kosten des Käufers gewaschen und in Kisten verpackt.

7.7. Produkte, die nicht auf der Veranstaltung geliefert wurden (Produkte von anderen Veranstaltungen, Konkurrenzprodukte usw.), werden auf Kosten des Käufers gewaschen und zurückgeschickt.

7.8. Beschädigte Produkte (Beschriftungen, Aufkleber, unsachgemäßer oder missbräuchlicher Gebrauch, Verderb usw.) werden als fehlende Produkte betrachtet und dem Kunden als solche in Rechnung gestellt.

7.9. Produkte, die mehrere Durchgänge in der Maschine benötigen, werden mit dem Koeffizienten berechnet, der der Anzahl der Durchgänge entspricht.

08. Übertragung von Gewinnen und Risiken

8.1. Nutzen und Gefahr gehen vom Lieferanten auf den Käufer über, wenn der Kaufgegenstand zum Versand oder zur Einlagerung im Lager hinterlegt wird.

8.2. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers oder aus anderen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung ab Werk oder Lager auf den Käufer über. Von diesem Zeitpunkt an wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert und versichert.

8.3. Molotov Events SA hat eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen, die alle Unfälle abdeckt, die durch unsere Organisation oder unser Material verursacht werden könnten. Dies garantiert in keinem Fall Unfälle, für die wir nicht haftbar gemacht werden können.

09. Überprüfung und Annahme der Lieferung

9.1. Der Käufer muss die gekaufte Ware innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt prüfen. Festgestellte Mängel müssen spätestens am 5. Tag nach Erhalt der Ware schriftlich unter Angabe der konkreten Beanstandungen gemeldet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung beim Lieferanten angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Später erkannte verdeckte Mängel müssen sofort gemeldet werden.

9.2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird keine Garantie für verkauftes oder vermietetes Geschirr oder Werbeartikel gegeben.

9.3. Schäden an Material, das bei Veranstaltungen oder Events zur Verfügung gestellt wird, wie z. B. elektrochemische oder elektrische Schäden, Misshandlungen durch Dritte, Menschenmengen sowie alle anderen Ursachen sind nicht vom Anbieter zu verantworten.

10. Sicherheit des Produkts

10.1. Da der Lieferant kein Hersteller des Geschirrs oder anderer Gegenstände ist, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden, ist er in keiner Weise für die Sicherheit der an den Käufer gelieferten Waren verantwortlich.

10.2. Sofern nicht anders vereinbart, wird keine Garantie für verkauftes oder vermietetes Geschirr oder Werbeartikel gegeben.

10.3. Der Lieferant haftet nur dann für zugesicherte Eigenschaften, wenn er dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

10.4. Der Käufer bleibt alleiniger Verantwortlicher für Schäden, die auf natürliche Abnutzung, mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung der Gebrauchsvorschriften, übermäßige Beanspruchung, unsachgemäßen Betrieb oder klimatische, chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Wenn der Käufer allen Grund zu der Annahme hat, dass diese Waren ein Risiko für die Sicherheit oder Gesundheit der Benutzer oder Dritter darstellen, muss er den Lieferanten unverzüglich darüber informieren. Das Recht zur Meldung an das ausführende Organ im Sinne von Art. 8 Abs. 5 PrSG, obliegt ausschließlich dem Lieferanten.

10.5. Der Käufer unterliegt gegenüber den Medien hinsichtlich etwaiger Feststellungen und/oder Einwendungen gemäß Art. dieser AGB der Schweigepflicht. Darüber hinaus ist es dem Käufer untersagt, etwaige Schäden mit den vom Lieferanten gelieferten Produkten/Waren selbst zu beheben.

11. Schutz der Daten

11.1. Die persönlichen Daten der Käufer werden von Molotov Events SA verarbeitet. Sie werden auf nationaler und internationaler Ebene insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet: Bearbeitung von Bestellungen und Ausführung von Leistungen, Führung und Pflege von Kundenbeziehungen, Rechnungsstellung, Produktumfragen, Marketing.

11.2. Sofern Daten an externe Dienstleister weitergegeben werden, stellt der Anbieter durch technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

12. Anwendbares Recht/For

12.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Käufer unterliegt dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

12.2. Der Gerichtsstand für den Käufer und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, auch den Käufer an dessen Sitz zu verklagen.

Zuletzt aktualisiert am 07. Juli 2025

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